Mit dem „Grünen Deal“ soll Europa bis 2050 der erste klimaneutrale
Kontinent werden. Als einer der Schlüssel zur Verwirklichung dieser Vision dient die
Farm-to-Fork-Strategie , die auch die Lebensmittelproduktion und -verteilung auf Nachhaltigkeit, Gesundheit und Umweltbewusstsein ausrichtet.
Bei der Kommunikation ihrer diesbezüglichen Anstrengungen gegenüber VerbraucherInnen müssen Lebensmittelunternehmen Vorsicht walten lassen. Teil der Maßnahmen
ist nämlich auch die im März 2024 in Kraft getretene Empowering Consumer-Richtlinie (EU) 2024/825 (kurz: EmpCo-RL) mit Regeln für Umweltaussagen und
Nachhaltigkeitssiegel. Seitdem in aller Munde wurde zu ihrer Umsetzung in Deutschland am 19.02.2026 das
Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Die Neuerungen definieren insbesondere den Begriff der Umweltaussage, passen mit Berücksichtigung darauf das Irreführungsverbot an und erweitern die sogenannte
„Schwarze Liste“ um zusätzliche Verbote. Stets unzulässig sind nun
Gleichzeitig verschärft das Gesetz die Anforderungen an Zukunftsversprechen. Voraussetzung für Aussagen über künftige Umweltleistungen ist insbesondere ein öffentlich einsehbarer und realistischer Umsetzungsplan.
Ebenfalls als zentraler Pfeiler des Green Deals sollen Verpackungen aller Art einer harmonisierten Nachhaltigkeitsstrategie folgen.
Hierzu hat die EU im Januar 2025 die Verordnung 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Packaging and Packaging Waste Regulation, kurz: PPWR)
veröffentlicht. Diese gilt direkt in allen Mitgliedsstaaten, beginnend im August 2026, und bringt weitreichende Änderungen für Unternehmen mit sich.
Die PPWR bestimmt in neuer Detailtiefe, wer welche Verantwortung in der Lieferkette von Verpackungen trägt. Sie regelt dabei sowohl Anforderungen für Kennzeichnung und Konformität von Verpackungen als auch Grundlagen für Pfandsysteme und Recycelbarkeitsvoraussetzungen. Neue Verpflichtungen entstehen insbesondere für Erzeuger und Hersteller, aber auch für andere Akteure in der Lieferkette. Hierzu gehören besondere Anforderungen an die technische Dokumentation und Berichtsformate genauso wie messbare Grenzwerte für Leerraum oder Mindestrezyklatanteile. Hinzu kommen Verbote bestimmter Stoffe, insbesondere PFAS und Bisphenole, sowie verpflichtende Kompostierbarkeit bestimmter Tee- und Kaffeebeutel.
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Im Hinblick auf problematische Stoffe bieten wir zudem eine gemeinsame Beratung mit der meyer.science.