Wettbewerb

WETTBEWERBSRECHT

Marketingkonzepte
Lebensmittel, Food for Specific Groups, Nahrungsergänzungsmittel Heilmittel, Kosmetika,… gerade eine umfangreiche Produktpalette kann zahlreiche wettbewerbsrechtliche Fallstricke mit sich bringen, denen mit einem guten Werbekonzept von vornherein begegnet werden kann.

Was muss auf das Etikett? Mit welchen Aussagen darf geworben werden? In welcher Form und in welchen Grenzen ist etwa sogenanntes „Eco Labelling“, also Werbung mit der Umweltfreundlichkeit eines Produktes oder der Verpackung, überhaupt erlaubt? Ab wann gilt eine Aussage als gesundheitsbezogen und unter welchen Voraussetzungen darf hiermit geworben werden? Dies sind nur wenige der Fragen, denen Sie sich möglicherweise gegenübersehen.

Vor dem Hintergrund eines hohen Verbraucherschutzniveaus sind die rechtlichen Vorgaben meist eher strikt und es empfiehlt sich diese von vornherein bereits bei der Produktentwicklung im Blick zu behalten. So können neben Regelungen der Lebensmittel-Informationsverordnung, mitunter die Health-Claims-Verordnung, die Nahrungsergänzungsmittelverordnung, die FSG und Delegierte Verordnungen, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und vieles dergleichen mehr eine Rolle spielen.

Gerne beurteilen wir für Sie, welche Regelungen für Ihre Produkte konkret zu beachten sind, unterziehen Ihre Produktwerbung einer umfassenden Prüfung oder unterstützen Sie bei der Anpassung vorhandener Werbeauftritte.

Auch fernab der typischen Fragestellungen bei Lebensmittel, Kosmetika und Heilmitteln bzw. der bekannten Werbemittel helfen wir Ihnen gerne mit bei der werberechtlichen Entwicklung Ihres Geschäftsmodells. Ob Produktwerbung, Sponsoring, Beurteilung von Vertriebswegen bzw. -konzepten oder einzelner Werbemittel, sprechen Sie uns gerne an!

Abmahnung erhalten?

Sie wurden von einem Mitbewerber oder einem Verbraucher- bzw. Wettbewerbsverband abgemahnt?

Mit einer solchen Abmahnung sollen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche außergerichtlich schnell und (relativ) kostengünstig geltend gemacht werden. Da gerade im Zusammenhang mit Lebensmitteln, Kosmetika und Heilmitteln zahlreiche wettbewerbsrechtliche Vorschriften zu berücksichtigen sind, sind Abmahnungen auch in diesem Bereich inzwischen an der Tagesordnung.

Gerne prüfen wir für Sie, ob die mit der Abmahnung geltend gemachten Beanstandungen zutreffen.

Auch wenn dies der Fall ist, können nicht selten Teile der beanstandeten Aussagen erfolgreich verteidigt werden. In diesem Fall kann die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung sinnvoll werden. Von entscheidender Bedeutung im Zusammenhang mit den von Ihnen vertriebenen Produkten können hier auch angemessene Aufbrauchfristen sein. Wir helfen gerne bei entsprechenden Verhandlungen und stehen Ihnen auch bei der rechtskonformen Anpassung Ihrer Werbeaussagen zur Seite.

Ist die Abmahnung insgesamt unberechtigt oder ist es sinnvoll, eine gerichtliche Entscheidung über die Fragestellung herbeizuführen, unterstützen wir Sie hierbei ebenfalls gerne. Sowohl außergerichtlich, wie im einstweiligen Verfügungsverfahren, gegebenenfalls durch Einreichung von Schutzschriften, als auch im Hauptsacheverfahren sind wir Ihr Ansprechpartner.

Abmahnung aussprechen?

Sie selbst fahren ein vorsichtiges Werbekonzept, halten aber die Werbemaßnahmen von Mitbewerbern für unlauter? Gerne prüfen wir für Sie, ob dies zutrifft und beraten Sie im Hinblick auf ein weiteres Vorgehen. Gegebenenfalls kann angezeigt sein, den Wettbewerber abzumahnen. Gerne sprechen wir eine Abmahnung für Sie aus oder leiten diese in die Wege. Möglicherweise ist aber auch die Weiterentwicklung Ihrer eigenen Werbeaussagen ein zielführendes Ergebnis der Prüfung.
Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gerne.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage